Wie bleibe ich dabei als Studentin bzw. Student versichert?
Wichtig: Sie widmen sich hauptsächlich Ihrem Studium. Ihre bezahlte Beschäftigung bleibt also gegenüber dem Studium Nebensache. Dann zahlen Sie Ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung wie bisher als Studentin bzw. Student weiter. Für das Arbeitsentgelt aus der Beschäftigung müssen Sie dann keine zusätzlichen Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosen-Versicherung zahlen.
Das gilt bei folgenden Beschäftigungen:
Minijob
Sie dürfen bis zu 538,00 Euro verdienen - egal, wie viele Stunden Sie arbeiten.
Kurzfristige Beschäftigung:
Der Job ist von vornherein auf höchstens 3 Monate (70 Arbeitstage) befristet.
Werkstudentin bzw. Werkstudent:
Es ist egal, wieviel Sie verdienen, wenn Sie höchstens 20 Stunden pro Woche arbeiten.
Überschreiten Sie die 20-Wochenstunden-Grenze durch Beschäftigungszeiten am Wochenende, in den Abend- und Nachtstunden oder in der vorlesungsfreien Zeit (Semesterferien)? Dann ist es wichtig, dass Sie:
• befristet beschäftigt sind und
• innerhalb eines Jahres insgesamt höchstens 26 Wochen mit einer Wochenarbeitszeit von mehr als 20 Stunden arbeiten.
Wie ist das mit der Rentenversicherung?
Gut zu wissen: Nur im Rahmen einer kurzfristigen Beschäftigung besteht in der Rentenversicherung Versicherungsfreiheit.
Und wenn ich nebenberuflich selbstständig bin?
Auch hier gilt: Ihr Studium muss überwiegen und die Tätigkeit muss von untergeordneter Bedeutung sein.
Familienversicherung - Einkommensgrenzen
Ist Ihr regelmäßiges monatliches Gesamteinkommen höher als 505,00 Euro (bei einem Minijob 538,00 Euro), müssen Sie sich selbst versichern.
Zum Gesamteinkommen zählen z.B.:
• Bruttoarbeitsentgelt aus einer Beschäftigung
• Einkünfte aus Selbstständigkeit
• Renten
• Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
• Einkünfte aus Kapitalvermögen
Hinweis: Überschreiten Sie diese Einkommensgrenze unvorhergesehen (z. B. wegen einer Krankheitsvertretung)? Dann können Sie weiter familienversichert bleiben, wenn
• dies höchstens 2 Monate innerhalb der letzten 12 Monate betrifft und
• Sie in dem Kalendermonat, in dem Sie die Grenze unvorhersehbar überschreiten, maximal 1.076,00 Euro monatlich verdienen
Wichtig: Die Familienversicherung endet sofort, wenn schon zu Beginn einer Beschäftigung feststeht, dass Sie über der Einkommensgrenze liegen.
Wie geht es nach der Pflichtversicherung weiter?
Nach dem Ende Ihrer Pflichtversicherung können Sie sich bei uns als Studentin bzw. Student freiwillig weiterversichern. Die Höhe des Beitrags hängt hierbei von Ihrem Einkommen ab.
Wichtig für ausländische Studierende
Kommen Sie aus einem EU-Staat, EWR-Staat, der Schweiz oder einem Abkommensland, dann bleiben Sie in Ihrem Heimatland versichert. Mit Ihrer Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC), Ihrer Global Health Insurance Card (GHIC) oder Ihrer Anspruchsbescheinigung können Sie in Deutschland direkt zu einer Ärztin oder einem Arzt gehen.
Stand: 08-2024
Quelle: TK